Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, Personal Coaching, Hundebetreuung/Hundesitting und Gassigänge, die der Anbieter mit Kunden (im Folgenden "Kunde") schließt.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(3) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Versionen dieser AGB.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Auftrags durch den Anbieter zustande. Der Anbieter ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in den AGB oder einer schriftlichen Vereinbarung niedergelegt.
3. Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind mit Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar.
(3) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Mahnungen sind hierfür nicht erforderlich.
(4) Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, sofern er keine höheren Zinsen nachweist.
(5) Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht erfüllt, insbesondere Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, oder wenn die Durchführung des Vertrags für den Anbieter aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unzumutbar wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen.
(5) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu vergüten.
5. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie der separaten Datenschutzerklärung, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
6. Haftung
(1) Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Sonstiges/Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
B. Leistungsspezifische Bestimmungen
I. Hundetraining
8. Termin- und Stornoregeln
(1) Vereinbarte Termine für das Hundetraining sind verbindlich.
(2) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(3) Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
(4) Bei Nichterscheinen oder einer Absage unmittelbar zum Termin wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.
(5) Der Anbieter behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, extreme Witterungsverhältnisse bei Outdoor-Terminen oder behördliche Anordnungen) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird schnellstmöglich ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
9. Hundehaftpflicht
(1) Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, diese während der gesamten Dauer der Teilnahme aufrechtzuerhalten und dem Trainer auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
(2) Verursacht der Hund während des Trainings Schäden an Personen, fremden Tieren oder Sachen, haftet hierfür der Halter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 833 BGB).
(3) Die bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung muss auch während vereinbarter Betreuungsleistungen bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auch Schäden abdeckt, die während der zeitweisen Betreuung durch Dritte entstehen.
10. Sicherheit und Verhalten des Hundes
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer vor dem ersten Training unaufgefordert über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, gesteigerte Aggressivität, Leinenaggression oder bereits stattgefundene Beißvorfälle (gegenüber Menschen oder anderen Tieren) des Hundes zu informieren.
(2) Bestehen für den Hund behördliche Auflagen (z. B. Leinen- oder Maulkorbpflicht, Einstufung als gefährlicher Hund oder Hund bestimmter Rasse nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen), hat der Kunde den Trainer hierüber vor Beginn der Leistung unaufgefordert zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Haltung und Führung des Hundes erforderlichen behördlichen Bescheide, Erlaubnisse, Sachkundenachweise oder sonstigen Nachweise auf Verlangen vorzulegen und während des gesamten Trainingsumfangs strikt einzuhalten. Liegen erforderliche Nachweise nicht vor oder werden gesetzliche Auflagen nicht erfüllt, ist der Trainer berechtigt, die Durchführung der vereinbarten Leistung abzulehnen oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Durchführung oder Rückerstattung bereits fälliger Vergütungen besteht in diesem Fall nicht, sofern der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
(3) Der Trainer ist berechtigt, das Training jederzeit abzubrechen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit des Trainers, des Kunden, des Hundes oder der Öffentlichkeit besteht (z. B. durch unkontrollierbares Aggressionsverhalten oder Missachtung von Traineranweisungen). Erfolgt der Abbruch aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden oder wegen verschwiegenen sicherheitsrelevanten Umständen, bleibt der Vergütungsanspruch für die gebuchte Einheit bestehen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über ansteckende Erkrankungen, Parasitenbefall oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen des Hundes zu informieren, die eine Teilnahme am Training beeinträchtigen könnten. Hunde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Training oder an Gruppenveranstaltungen teilnehmen, solange eine Ansteckungsgefahr besteht.
(5) Der Kunde trägt die Verantwortung für eine angemessene tierärztliche Gesundheitsvorsorge seines Hundes. Der Anbieter kann im Einzelfall, insbesondere bei Gruppenveranstaltungen wie Mantrailing, die Vorlage eines Nachweises über einen alters- und situationsgerechten Impfschutz verlangen.
(6) Bestehen Zweifel am Gesundheitszustand des Hundes oder besteht eine mögliche Gefährdung anderer Tiere oder Personen, ist der Anbieter berechtigt, den Hund bis zur Klärung von der Teilnahme auszuschließen.
11. Keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB), nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten Erfolges (z. B. die vollständige Verhaltensänderung des Hundes). Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit, der Konsequenz und der individuellen Veranlagung des Kunden und des Hundes ab.
II. Personal Coaching
12. Gesundheit und Training
(1) Der Kunde versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, die im Rahmen des Personal Coachings vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Soweit das Coaching körperliche Aktivitäten, Bewegungsförderung oder Trainingseinheiten umfasst, bestätigt der Kunde, hierfür gesundheitlich geeignet zu sein. Vor Beginn der Zusammenarbeit findet ein Anamnesegespräch statt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über bestehende gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen, Verletzungen oder eine Schwangerschaft vor Trainingsbeginn – sowie bei Veränderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich – zu informieren. Im Zweifel hat der Kunde vor der Aufnahme des Trainings einen Arzt zu konsultieren.
(3) Der Trainer ersetzt keine medizinische, physiotherapeutische oder psychotherapeutische Behandlung.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, während des Trainings auftretende Beschwerden, Schmerzen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen unverzüglich mitzuteilen.
13. Termin- und Stornoregeln
Für das Personal Coaching gelten die in Ziff. 8 geregelten Termin- und Stornoregeln entsprechend.
III. Hundebetreuung/Hundesitting und Gassigänge
14. Umfang der Leistungen
(1) Der Anbieter übernimmt im Rahmen der vereinbarten Leistungen das Ausführen, die Betreuung sowie gegebenenfalls das mehrstündige Hundebetreuung/Hundesitting beim Kunden zuhause. Umfang, Dauer, Ort und besondere Anforderungen der Betreuung werden vor Beginn individuell zwischen Anbieter und Kunde vereinbart.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Betreuung alle notwendigen Informationen über den Hund vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Alter, Gesundheitszustand, Erkrankungen, Medikamente, Allergien, Futterbesonderheiten, Verhalten gegenüber Menschen und anderen Tieren sowie bekannte Risiken oder besondere Bedürfnisse des Hundes.
(3) Der Kunde haftet für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen, dass relevante Informationen über den Hund nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden.
15. Durchführung der Betreuung
(1) Die Entscheidung über Art und Durchführung des Spaziergangs, die Wahl der Route, die Nutzung von Hilfsmitteln sowie darüber, ob und unter welchen Bedingungen ein Freilauf möglich ist, obliegt dem Anbieter. Ein Freilauf erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Kunden und nach Einschätzung des Anbieters, dass dies verantwortbar ist. Eine Verpflichtung zum Freilauf besteht nicht.
(2) Der Kunde versichert, dass der Hund gesund und frei von ansteckenden Erkrankungen ist und über die erforderlichen Impfungen verfügt. Erkrankungen, Verletzungen oder gesundheitliche Veränderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Sollte während der Betreuung eine Situation eintreten, die eine tierärztliche Versorgung erforderlich erscheinen lässt, ist der Anbieter berechtigt, im Interesse des Hundes angemessene Maßnahmen einzuleiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in einem Notfall ein Tierarzt aufgesucht werden darf. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, eine Betreuung abzulehnen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann, insbesondere bei nicht mitgeteiltem problematischem Verhalten, erheblicher Aggressivität, gesundheitlichen Risiken oder Umständen, die eine Betreuung unzumutbar machen.
16. Betreuung im Haushalt des Kunden
(1) Erfolgt die Betreuung im Haushalt des Kunden, stellt der Kunde sicher, dass der Anbieter Zugang zu den Räumlichkeiten erhält und alle notwendigen Informationen zu Zugangsmöglichkeiten, Besonderheiten des Haushalts sowie Sicherheitsvorkehrungen erhält. Übergebene Schlüssel, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmittel werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Betreuung verwendet.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit den Räumlichkeiten und dem Eigentum des Kunden. Eine Haftung für Schäden, die durch den Hund selbst, durch bereits vorhandene Mängel oder durch unvermeidbare Ereignisse entstehen, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass der Betreuungsort für die Durchführung der Leistung geeignet und frei von Gefahrenquellen ist. Besondere Gefahren oder Einschränkungen innerhalb der Wohnung oder des Grundstücks sind vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.
17. Termin- und Stornoregeln
Für die Hundebetreuung/Hundesitting und Gassigänge gelten die in Ziff. 8 geregelten Termin- und Stornoregeln entsprechend.